Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu.
Für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI (Fassung 2013) gibt es neun Leistungsphasen:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung mit Kostenschätzung
- Entwurfsplanung und Kostenberechnung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
- Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
- Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
- Objektbetreuung
Gerne beraten und informieren wir sie hierzu. Weiterführende Informationen im WEB finden sie unter: http://www.hoai.de/