Leistungsphasen

Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu.

Für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI (Fassung 2013) gibt es neun Leistungsphasen:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung mit Kostenschätzung
  3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
  7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
  8. Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
  9. Objektbetreuung

Gerne beraten und informieren wir sie hierzu. Weiterführende Informationen im WEB finden sie unter: http://www.hoai.de/